Warum impfen?

Viele Infektionskrankheiten werden unterschätzt. Sie können zu schweren Erkrankungen führen, Spätfolgen verursachen oder tödlich enden. Durch Schutzimpfungen können diese Risiken vermieden werden.

Wie schützt die Impfung?
Durch die Injektion von abgetöteten, abgeschwächten Krankheitserregern oder ihren Teilen werden körpereigene Abwehrstoffe gebildet. Bei späteren Infektionen mit lebenden Krankheitserregern kommt die Krankheit gar nicht oder nur abgeschwächt zum Ausbruch.

 
Aktuelle Impfaktionen

Derzeit gibt es folgende Impfstoff-Aktionen:


RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) Impfaktion vom 01.09.2026 - 31.03.2027

Eine durch RSV ausgelöste Erkrankung kann höchst unterschiedlich verlaufen. Insbesondere bei Säuglingen, Kleinkindern und Personen höheren Alters kann die Erkrankung mit Komplikationen bis hin zum tödlichen Ausgang einhergehen. Für Säuglinge und Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr wird daher eine Immunisierung bzw. Impfung gegen RSV allgemein empfohlen.
Die Übertragung von RSV erfolgt von Mensch zu Mensch, vor allem durch Tröpfcheninfektion. Während die erstmalige Infektion gewöhnlich in den ersten zwei Lebensjahren erfolgt, treten erneute Infektionen (Reinfektionen) altersunabhängig häufig auf.
Eine Erkrankung kann höchst unterschiedlich verlaufen, ist aber vor allem durch unspezifische Symptome (z.B. Schnupfen, Husten, Fieber) sowie Symptome im Bereich der Atemwege gekennzeichnet. Die Erkrankung ist üblicherweise selbstlimitierend, kann jedoch insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, Personen höheren Alters und - vom Alter unabhängig - bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen/Therapien mit Komplikationen bis hin zum tödlichen Ausgang einhergehen. Bei Kindern ist eine RSV-Erkrankung der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt in den Wintermonaten. Bei Personen im Alter von 6 bis 60 Jahren sind Krankenhausaufenthalte hauptsächlich bei Personen mit bestimmten bestehenden Grunderkrankungen der Fall. Ab einem Alter von etwa 60 Jahren steigt die Zahl der schweren RSV-Erkrankungen wiederum erneut stark an.

RSV-Immunisierung für Säuglinge
Die RSV-Immunisierung wird prinzipiell zwischen 1. Oktober und 31. März verabreicht. Dieser Zeitraum wird in diesem Zusammenhang als RSV-Saison definiert.
Es handelt sich um eine passive Immunisierung mittels fertiger Antikörper.


RSV-Impfung für Erwachsene
Die RSV-Impfung ist ab dem vollendeten 60. Lebensjahr allgemein empfohlen.
Bei Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko kann die Impfung auch vor dem vollendeten 60. Lebensjahr sinnvoll sein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Folgende Personengruppen haben ein erhöhtes Erkrankungsrisiko:
  • Ältere Personen > 65 Jahren (besonders betroffen > 75 J)
  • Schwere Organerkrankungen (z.B. kardiale und pulmonale Erkrankungen)
  • Onkologische Patientinnen und Patienten
  • Personen mit Immundefekten, schweren respiratorischen, kardialen, renalen oder endokrinen, metabolischen, neurologischen Grunderkrankungen
  • Bei Adipositas (BMI ≥ 30)
  • Bei HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven Erkrankungen
  • In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen
Gemäß der aktuellen Empfehlung wird die Impfung einmalig verabreicht.

Die Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener Impfstoffe wird durch das bewährte Arzneimittelkontrollsystem der Behörden wie bei allen Arzneimitteln streng überwacht.
Prinzipiell kann jede Impfung Impfreaktionen oder Nebenwirkungen verursachen. Bitte sprechen Sie über Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihrer Apothekerin oder Ihrem Apotheker.
Informationen zu Nebenwirkungen finden Sie in der Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes.


Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Impfen.gv.at

 

ÖIP - Influenza - Impfsaison 2026/27

Im September startet die neue Saison des "Öffentlichen Impfprogrammes Influenza", das gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung organisiert und finanziert wird.
Die kostenlose Influenza-Impfung steht im Rahmen des ÖIP allen Menschen offen, die sich längerfristig in Österreich aufhalten - unabhängig davon, wie und wo sie krankenversichert sind.

Impfstellen für die Influenza Impfung sind:
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
  • Alten- und Pflegeheime
  • Kur-/Reha-Einrichtungen
 

Nationales kostenloses Kinderimpfkonzept
 
Impfung Anmerkung Zeitraum
Masern-Mumps-Röteln ohne Altersbeschränkung  
Meningokokken vom vollendeten 10. - zum vollendeten 13 Lebensjahr  
Rotavirus bis zur Vollendung der 24. Lebenswoche  
Diphterie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis-Haemophilus Typ b-Hepatitis B bis zum vollendeten 6 Lebensjahr  
Diphterie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis vollendetem 5-LJ./im 6. LJ. für Schulkinder eine zweite Auffrischung nach 5 Jahren bzw. spätestens in der 8. Schulstufe/ im 14. bzw. 15. LJ./ vor Ende des Pflichtschulalters  
HPV (Humane Papillomaviren) vom vollendeten 9. bis 12. Lebensjahr  
Pneumokokken bis zum vollendeten 2. Lebensjahr  
Hepatitis B vom vollendeten 7. - 15. Lebensjahr  
RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) Kinder bis zu/ab einem Körpergewicht von 5 kg und Risikokinder bis zu 24 Monate  


Burgenländisches Kinderimpfkonzept 2026 - kostenpflichtig
 
Impfung Anmerkung Zeitraum
HPV (Humane Papillomaviren) Jugendliche und Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr/ Preis € 154,- bis 31.12.2026
Meningokokken B Säuglinge im 1. Lebensjahr/ Preis: € 58,- bis 31.12.2025 und Auffrischungen in 2027

 
Format: pdf
Dateigrösse: 674.4K
Datum: 09/30/26
Downloads: 6

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